Vorwort der Geschäftsführung
Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftliche Verantwortung lassen sich nicht voneinander
trennen. Verantwortungsvolles und ethisches Verhalten gegenüber Mitarbeitern,
Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt sind fester Bestandteil des
Wertesystems der Augustin Bau GmbH, einschließlich der mit der ihr verbundenen
Unternehmen. Die Einhaltung von Recht und Gesetz in unserem unternehmerischen
Handeln ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Der Code of Conduct für Geschäftspartner basiert auf den international anerkannten
Standards zur verantwortlichen Unternehmensführung. Hierzu zählen unter anderem der
Global Compact der Vereinten Nationen (UN) und die Arbeits- und Sozialstandards der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Unsere Geschäftspartner halten sich an geltendes Recht auf lokaler, nationaler und
internationaler Ebene. Nur wenn unsere Geschäftspartner sich an alle geltenden Gesetze
und Vorschriften halten, kann eine vertrauensvolle und nachhaltige Geschäftsbeziehung
gesichert werden.
Wir erwarteten, dass sich insbesondere ausländische Geschäftspartner über die aktuell
geltenden Regeln am Ort der Durchführung ihres Vertrages informieren. Sofern in einzelnen
Ländern strengere Vorschriften herrschen, als dies im Code of Conduct für Geschäftspartner
beschrieben ist, sind die strikteren Vorschriften anwendbar.
Arbeit und Menschenrechte
- Das Unternehmen bewahrt die Menschenrechte der Mitarbeitenden und behandelt diese mit Würde und Respekt. Angesprochen sind diesbezüglich alle Arbeitskräfte.
- Das Unternehmen verpflichtet sich, die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einschließlich Überstunden-, Pausen-, Ruhe- und Urlaubszeiten, sowie bezahlte Krankheitstage und Elternzeit, einzuhalten. Überstunden werden durch die Mitarbeitenden freiwillig geleistet und durch den Anstellungsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt.
- Das Unternehmen stellt seine Mitarbeitenden auf Grundlage dokumentierter Beschäftigungsverhältnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz ein.
- Das Unternehmen achtet das Recht der Mitarbeitenden auf eine angemessene Vergütung. Es wird eine den lokalen Gesetzen entsprechende Entlohnung gezahlt, wozu auch Gesetze zum Mindestlohn, zu Überstunden und zu gesetzlich festgelegten Sozialleistungen gehören.
- Das Unternehmen gewährleistet ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, indem es Risiken bewertet und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um diese Risiken zu beseitigen oder zu mindern. Es werden die nationalen Arbeitsschutzvorschriften, beziehungsweise sofern die nationalen Rechtsvorschriften unzulänglich oder mangelhaft umgesetzt sind, internationalen Standards eingehalten.
- Das Unternehmen stellt keine Mitarbeitenden unter dem gesetzlichen Mindestalter ein. Die Geschäftspartner halten diesen Grundsatz ein, wenn sie weder direkt noch indirekt Kinder unter dem gesetzlichen Mindestalter, dass nicht weniger als 15 Jahre betragen darf, beschäftigen, es sei denn, es gelten die von der ILO anerkannten Ausnahmeregelungen.
- Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung des nationalen Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie der internationalen Standards, wie beispielsweise die Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen, sofern es minderjährige Mitarbeitende einstellt. Minderjährige dürfen keine Nachtarbeit leisten. Darüber hinaus dürfen sie keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Umständen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährdet.
- Das Unternehmen darf auf keine wie auch immer geartete Form von Knechtschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit, insbesondere physischer, psychischer oder finanzieller Art, zurückgreifen. Das Unternehmen gewährt seinen Mitarbeitenden, unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Bedingungen, das Recht den Arbeitsplatz zu verlassen oder ihr Beschäftigungsverhältnis zu beenden.
- Das Unternehmen bietet Chancengleichheit und unterbindet jede Form von Diskriminierung der Mitarbeitenden. Insbesondere wird niemand aufgrund von ethnischer Abstammung oder Zugehörigkeit, Religion, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Behinderung, Nationalität, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Einstellung oder Familienstand diskriminiert, ausgegrenzt oder bevorzugt. Dies gilt besonders in Bezug auf die Einstellung von Mitarbeitenden, Weiterbildungen, Beförderungen und Entlohnung.
- Das Unternehmen untersagt jegliche Aktivitäten oder Androhungen von Menschenrechtsverletzungen der Mitarbeitenden. Dazu gehören auch sexuelle Belästigungen, sexueller Missbrauch, körperliche Maßregelungen, mentale oder physische Nötigung sowie verbale Angriffe und Mobbing.